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Teilnahmebedingungen für den GEDENKLAUF 2026

§1 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter (Ukraine-Hilfe Berlin e.V.) den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters, seines entsprechend kenntlich gemachten Personals und beauftragten Dienstleistern zur Durchführung der Veranstaltung  ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss den Ausschluss der betreffenden Person von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

Da es sich bei der Veranstaltung um einen Sportlauf und nicht um eine Demonstration oder politische Versammlung handelt, werden die Teilnehmer gebeten, auf das Mitführen und Zeigen von Nationalflaggen zu verzichten. Das Mitführen von Fahnen oder Bannern von Organisationen, Vereinigungen sowie militärischen Verbänden ist zulässig, sofern dadurch der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird.

§2 Gesundheits-Check

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Der Teilnehmer erklärt verbindlich (durch seine Anerkennung der Teilnahmebedingungen durch den Prozess der elektronischen Anmeldung), dass er sich einem Gesundheitscheck durch einen Spezialisten unterzogen hat und keine Bedenken gegen die Teilnahme an dem gewünschten Wettbewerb bestehen. Außerdem erklärt der Teilnehmer, dass er sich in einem angemessenen Trainingszustand (für den jeweiligen Wettbewerb) befindet. Er erklärt außerdem, dass er einverstanden ist, in dem Fall aus dem Rennen genommen zu werden, wenn ein gesundheitlicher Schaden droht. Der Teilnehmer erklärt außerdem, dass er die im Internet und in weiteren Publikationen vom Veranstalter veröffentlichten Gesundheitshinweise beachtet.

§3 Anmeldung 

(1) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.

(2) Die Teilnahme am Lauf ist kostenlos.

(3) Die Teilnehmer können freiwillig an den Rettungswagen spenden. Ab einer Spende in Höhe von mindestens 25 € erhalten die Teilnehmer als Dankeschön ein offizielles Lauf-T-Shirt.

(4) Der Veranstalter kann ein organisatorisches Teilnehmerlimit festsetzen, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht mehr berücksichtigt.

§4 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. 

(2) Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.

§5 Datenschutzerklärung / Informationsverarbeitung

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verwendet. 

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Onlinemedien sowie auf der Website der Veranstaltung und in den Social-Media-Kanälen zum Zwecke der Berichterstattung und Werbung ohne Anspruch auf Vergütung des Teilnehmers veröffentlicht werden.

§6 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Berlin.

(4) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Letzter Stand: 25.06.2026​

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